Da war doch so ein Formular…

Mittlerweile findet man ja im Internet fast alles, man muss nur lange genug suchen (wollen + können). Eigentlich dachte ich auch, schon die ultimative Checkliste gefunden zu haben, aber man lernt ja nie aus – und der bürokratische Aufwand in Deutschland wird auch nicht weniger.

Mindestens genauso wichtig wie die Formalitäten, die VOR der Geburt erledigt werden müssen, sind diejenigen NACH der Geburt. Und da die meisten Eltern zu diesem Zeitpunkt wohl weniger freie Zeit haben als vorher, ist es hilfreich zu wissen, was ansteht und erledigt werden muss. Hier also meine persönliche Checkliste, da ich etliche Punkte in keiner anderen Auflistung im Netz gefunden habe und wir davon quasi „überrascht“ wurden („Ach so – und was brauchen wir dafür?“). Die Nummerierung dient dabei nur der Übersichtlichkeit und stellt keine zeitliche Reihenfolge dar. Ich werde auch noch ein pdf erstellen und hochladen, das ihr dann wieder runterladen könnt 😉

Neben den Anträgen und Behördengängen sind auch ein paar „private“ To Do’s dabei – die könnt ihr natürlich ignorieren, wenn es euch nicht betrifft.

  1. Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen
    Das kann man in den meisten Kliniken direkt von dort aus erledigen lassen, aber fragt sicherheitshalber vorher nach – beim ersten Kind hat es die Klinik nämlich nicht gemacht, und der Mann musste dann zweimal persönlich aufs Standesamt vor Ort tingeln…
    Benötigt dafür werden die Geburtsurkunden + Heiratsurkunde + Personalausweise der Eltern sowie die Geburtsbescheinigung der Klinik und ggf. Bargeld (ist ja nicht kostenlos…). Man sollte sich eine zusätzliche Geburtsbescheinigung nach Hause mitgeben lassen oder das Original kopieren, da man einen Nachweis für den Arbeitgeber und die Krankenkasse benötigt. Das Standesamt der Geburtsstadt schickt die Geburtsurkunde zwar per Post zu, aber das kann bis zu 4 Wochen dauern. Die Urkunde erhält man in mehreren Ausfertigungen (für Elterngeld, Mutterschaft etc.).
  2. Familienversicherung bei zuständiger Krankenkasse beantragen
    Sollte so schnell wie möglich gemacht werden, falls Medikamente oder Behandlungen nötig sind, denn es dauert bis zu 3 Wochen, bis man die Versichertenkarte bekommt. Dafür gibt es einen auszufüllenden Fragebogen von der Kasse, den man auch vorher schon einreichen kann; die Geburtsurkunde muss dann noch nachgereicht werden (geht bei uns einfach per Scan-App).
    Sobald das Kind bei der Kasse im System hinterlegt ist, kann die Kasse eine Bescheinigung erstellen, der für erste Behandlungen beim Arzt statt der Versichertenkarte vorgelegt wird. Wir haben zusätzlich auch gleich das Kinder-Bonusprogramm angemeldet und die entsprechenden Scheine zugeschickt bekommen, und ein nettes „Begrüßungspaket“.
  3. Termin für U2 + U3 beim Kinderarzt
    Die U2 nur beim Kinderarzt, wenn es nicht in der Klinik gemacht werden kann. Der Termin/Zeitraum für die U3 steht vorn auf dem U-Heft drauf, das von der Klinik ausgestellt wird.
  4. Vitamin D/Fluorid Präparat besorgen ab dem 10. Lebenstag
    Die Kliniken hatten uns das in Tablettenform verschrieben (D-Fluoretten), und wir haben für beide Kinder nach Empfehlung der Hebammen stattdessen die Tropfenform aus der Apotheke geholt (dafür braucht man aber ein neues Rezept vom Kinderarzt oder Hausarzt). Die Fluorid-Zugabe wird schon seit Jahren nicht mehr von Zahnärzten und Fachleuten empfohlen und ist daher völlig überflüssig, zudem bekommen wohl viele Babys durch die Tabletten Blähungen / Verstopfung.
  5. Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden
    Normalerweise wird das Kind automatisch vom Standesamt ans Einwohnermeldeamt gemeldet, so dass man da gar nichts tun muss. Aber nachfragen schadet nicht…
  6. Kindergeld beantragen
    … bei der zuständigen Familienkasse. Das geht mittlerweile auch online, aber man muss die Formulare dann ausdrucken, unterschreiben und per Post wegschicken. Für den Antrag benötigt man eine Ausfertigung der Geburtsurkunde!
  7. Elterngeld beantragen
    Kann man mittlerweile auch in den meisten Bundesländern online machen, siehe zuständiges Sozialamt.
    Hierzu muss auch eine Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld vorgelegt werden, diese erhält man (automatisch) von der Krankenkasse, sobald denen die Geburtsurkunde bzw. Info zur Entbindung vorliegt. Darin steht der Anspruchszeitraum und der (von der Krankenkasse) gezahlte Betrag.
  8. Elternzeit beantragen und ggf. Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit
    Dafür muss ein entsprechendes Formular vom Arbeitgeber ausgefüllt und beidseitig unterschrieben werden; das ganze muss normalerweise direkt in der Woche nach der Geburt erfolgen, da die Frist 7 Wochen bis zu Beginn der Elternzeit beträgt – und die fängt oft direkt nach Ende der Mutterschutzfrist an (also 8 Wochen nach Geburt). Der Antrag auf Teilzeitarbeit kann zeitgleich gestellt werden – hierfür gibt es aber oft kein separates Formular vom Arbeitgeber, sondern man erklärt die gewollte Teilzeit einfach per Mail oder Kommentar auf dem Elternzeitantrag.
  9. Steuer: Kind auf Lohnsteuerkarte eintragen lassen und ggf. Steuerklasse der Eltern ändern
    Wenn a) die Mutter zu Hause bleibt während der Vater weiter arbeiten geht als Hauptverdiener und b) die Mutter vorher die „bessere“ Lohnsteuerklasse hatte (wegen höherem Elterngeld), kann jetzt beim Finanzamt wieder die Umstellung angemeldet werden, damit der Vater ein höheres Netto erhält.
    Das erhaltene Mutterschaftsgeld muss man ebenfalls bei der Lohnsteuer angeben – die Leistung ist steuerfrei, wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt.
  10. Kind bei gesetzlicher Rentenversicherung melden
    Das Meldeamt meldet das Kind automatisch bei der gesetzlichen Rentenversicherung der erziehungsberechtigten Person (meist die Mutter). Von denen kommt dann ein Brief wegen der Rentenanwartschaft für die ersten 3 Jahres des Kindes. Die Mutter wird dann weiterhin pflichtversichert für diesen Zeitraum und die Erziehung des Kindes wird für die Rentenbezüge angerechnet. Sollte man innerhalb 4 Wochen nach der Geburt keinen Brief bekommen, am besten anrufen und nachfragen, ob das Kind auf dem Rentenkonto hinterlegt ist – wenn nicht, muss ein Formular ausgefüllt und eingereicht werden.
  11. Kind bei privater Altersvorsorge (bei uns: Riestervertrag) melden wg. Zulage
    Die Rentenversicherung weist in ihrem Schrieb darauf hin, sonst hätte ich nämlich gar nicht dran gedacht… Bei privaten Altersvorsorgeverträgen wie Riester erhält man ja eine Zulage pro Kind – dafür muss das Kind aber dort gemeldet sein. Das geht meist auch telefonisch, aber man braucht dafür die Steuer-ID, Kindergeldnummer und zuständige Familienkasse. Kann auch noch rückwirkend im Folgejahr erledigt werden. Wichtig: für die Berechnung des monatlichen Beitrags ist zwar das Gehalt vom Vorjahr relevant, aber die Zulage für das „neue“ Kind erhält man schon im laufenden Jahr (auch rückwirkend).
  12. Girokonto und/oder Sparkonto / Wertpapierfonds eröffnen
    Nein, keinen Bausparvertrag. Will man ein Depot bei einem Anbieter eröffnen, braucht das Kind zwangsläufig auch ein Girokonto bei der Referenzbank, von dem die Beiträge abgebucht werden. Wir nutzen das (bis zum 18. Lebensjahr kostenlose) Girokonto daher als „Sparbuch“, wo z.B. die Großeltern Beträge überweisen können. Macht natürlich nur Sinn, wenn das Ganze langfristig laufen soll.
  13. Sammelmappe oder Kiste für Erinnerungssachen anlegen
    Im Moment reicht mir wirklich noch so ein Papp-Sammelordner, vielleicht brauche ich aber irgendwann eine richtige Kiste 😉 Darein wandern z.B. die Glückwunsch- oder Einladungskarten zu Geburtstagen, Erinnerungen von Tagesmutter / Kita, erste gemalte oder gebastelte Werke vom Kind, etc. Diese Sammelmappe ist nur für uns als Eltern – das Kind hat eine eigene Mappe, in der es selbst entscheidet, was aufgehoben werden soll (ähnlich wie das Portfolio im Kindergarten).
  14. Baby bei Drogeriemarkt anmelden (z.B. bei dm oder Rossmann)
    Da bekommt man ein Begrüßungspaket mit Testprodukten, Rabatte / Gutscheine oder sonstige Vergünstigungen, etc.). Unser erstes Kind hatten wir zusätzlich bei Pampers registriert, aber das lohnt sich meiner Meinung nach nur, wenn man dauerhaft auch deren Windeln kaufen will – und man muss alle Bons/Rechnungen scannen und einreichen. Machen wir beim zweiten Kind nicht mehr – die Eigenmarke der Drogerie ist genauso gut wie Pampers und dabei wesentlich günstiger.
  15. Namensetiketten bestellen
    Spätestens bei der Tagesmutter oder für die Kita sollte man wichtige Dinge wie Brotdosen und Kleidung beschriften, sollen sie nicht „abhanden“ kommen. Wir haben dafür sowohl Etiketten zum Kleben als auch zum Einnähen bestellt. Von den Klebevarianten bin ich aber nach wie vor nicht überzeugt, weil sie bislang alle nicht gehalten haben – jedenfalls nicht in der Spülmaschine. Selbst Edding hält dort nicht…
  16. Babyfotos machen lassen
    In den meisten Kliniken werden ja diese Babyshootings angeboten, wo ein Fotograf ins Zimmer kommt und Bilder macht, die dann anschließend bestellt werden können. Das hatten wir bei Elisa gemacht, weil die Großeltern auch gern Fotos wollten und sich daher beteiligt haben. Beim zweiten Kind haben wir die Fotos für die Geburtskarte selbst gemacht bzw. von meinem Schwager machen lassen, weil ich diesen Fotoservice einfach unverschämt teuer finde. Manchmal sehen die Babys auch so kurz nach der Geburt noch so „unfertig“ und schrumpelig aus, dass es eh schöner ist, 1-2 Wochen zu warten.
  17. Geburtskarten + Fotoabzüge vom Babyshooting anfertigen und an Freunde/Verwandte/Arbeitskollegen verschicken
    Die Karten kann man natürlich auch selbst ausdrucken, aber bei der Menge an Tintenverbrauch ist es online auch nicht teurer (zumindest bei unserem Drucker…). Die zusätzlich angebotenen Adressetiketten kann man aber getrost selbst machen – wir haben z.B. wiederablösbare Etiketten von Avery Zweckform verwendet, die wir auch für andere Haushaltssachen nehmen (Marmeladengläser etc.). Karten + Aufkleber kann man schon vor der Geburt vorbereiten, so dass man danach nur noch das Foto hochladen und die Geburtsdaten ergänzen muss.

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